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Schutzbereich | - Sonderausgabe 1 zum AB EPA 2011, 149 | Richtlinien | |||||
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(1) Der Schutzbereich des europäischen Patents und der europäischen Patentanmeldung wird durch die Patentansprüche bestimmt. Die Beschreibung und die Zeichnungen sind jedoch zur Auslegung der Patentansprüche heranzuziehen. |
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(2) Für den Zeitraum bis zur Erteilung des europäischen Patents wird der Schutzbereich der europäischen Patentanmeldung durch die in der veröffentlichten Anmeldung enthaltenen Patentansprüche bestimmt. Jedoch bestimmt das europäische Patent in seiner erteilten oder im Einspruchs-, Beschränkungs- oder Nichtigkeitsverfahren geänderten Fassung rückwirkend den Schutzbereich der Anmeldung, soweit deren Schutzbereich nicht erweitert wird. | |||||||
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Ähnliche gesetzliche Bestimmungen | Rechtsprechung | Rechtsprechung aus den Vertragsstaaten | |||||
Artikeln | Regeln | GBK | BK | Suche | |||
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| - Art.69
| - Sonderausgabe 3 zum ABl. EPA 2011/168
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Amended by the Act revising the European Patent Convention of 29.11.2000.
Cf. Protocol on the Interpretation of Artikel 69, which is an integral part of the Convention pursuant to Artikel 164, Absatz 1). |