Art. 100  - Motifs d'opposition  Art. 100 - Grounds for opposition  Art. 100  - Einspruchsgründe
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Artikel 100

Einspruchsgründe

 

Richtlinien

 

 

 

 

 

Der Einspruch kann nur darauf gestützt werden, dass:

 

 

 

 

 

 

a) der Gegenstand des europäischen Patents nach den Artikeln 52 bis 57  nicht patentierbar ist; 

 

D III 5. i)

D V 3.

D V 3.1.3

 

 

 

 

b) das europäische Patent die Erfindung nicht so deutlich und vollständig offenbart, dass ein Fachmann sie ausführen kann;

 

D III 5. ii)

D V 4.1 §2

 

 

 

 

c) der Gegenstand des europäischen Patents über den Inhalt der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung oder, wenn das Patent auf einer Teilanmeldung oder einer nach Artikel 61 eingereichten neuen Anmeldung beruht, über den Inhalt der früheren Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung hinausgeht.

 

D III 5. iii)

D V 5.1

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

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