Art. 139  - Droits antérieurs et droits ayant pris naissance à la même date  Art. 139 - Prior rights and rights arising on the same date  Art. 139  - Ältere Rechte und Rechte mit gleichem Anmelde- oder Prioritätstag
WillkommenKontaktSuchePublications
Artikeln
Regeln
Gebühren (RRF)
EPA interne Links
PatentAmt
EEP
Sitemap
© T. Bouvier
tous droits réservés
all rights reserved

 

◄◄

 

►►

 

 

 

 

Artikel 139

Ältere Rechte und Rechte mit gleichem Anmelde- oder Prioritätstag

 

Richtlinien

 

 

 

 

(1) In jedem benannten Vertragsstaat haben eine europäische Patentanmeldung und ein europäisches Patent gegenüber einer nationalen Patentanmeldung und einem nationalen Patent die gleiche Wirkung als älteres Recht wie eine nationale Patentanmeldung und ein nationales Patent.

 

 

 

 

 

 

(2) Eine nationale Patentanmeldung und ein nationales Patent in einem Vertragsstaat haben gegenüber einem europäischen Patent, soweit dieser Vertragsstaat benannt ist, die gleiche Wirkung als älteres Recht wie gegenüber einem nationalen Patent.

 

B VI 4.2

B X 9.2 vi)

C III 8.4 §1

 

 

 

 

(3) Jeder Vertragsstaat kann vorschreiben, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Erfindung, die sowohl in einer europäischen Patentanmeldung oder einem europäischen Patent als auch in einer nationalen Patentanmeldung oder einem nationalen Patent mit gleichem Anmeldetag oder, wenn eine Priorität in Anspruch genommen worden ist, mit gleichem Prioritätstag offenbart ist, gleichzeitig durch europäische und nationale Anmeldungen oder Patente geschützt werden kann.

National law (X)

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

EPÜ interne Links

 

Entscheidungen

 

Art. 138

Art. 140

R. 138

 

G 2/03

G 1/03