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Artikel 25
Technische Gutachten

 

Richtlinien

General

 

 

 

 

 

Auf Ersuchen des mit einer Verletzungs- oder Nichtigkeitsklage befassten zuständigen nationalen Gerichts ist das Europäische Patentamt verpflichtet, gegen eine angemessene Gebühr ein technisches Gutachten über das europäische Patent zu erstatten, das Gegenstand des Rechtsstreits ist. Für die Erstattung der Gutachten sind die Prüfungsabteilungen zuständig.

RRF Art 10

E XII 1. §1

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

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