Art. 32  - Personnel, locaux et matériel  Art. 32 - Staff, premises and equipment  Art. 32  - Personal, Räumlichkeiten und Ausstattung
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Artikel 32
Personal, Räumlichkeiten und Ausstattung
    

 

Richtlinien

 

 

 

 

 

Das Europäische Patentamt stellt dem Verwaltungsrat sowie den vom Verwaltungsrat eingesetzten Ausschüssen das Personal, die Räumlichkeiten und die Ausstattung zur Verfügung, die sie zur Durchführung ihrer Aufgaben benötigen.

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

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