Art. 81  - Désignation de l'inventeur  Art. 81 - Designation of the inventor  Art. 81  - Erfindernennung
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Artikel 81

Erfindernennung

 

Richtlinien

 

 

 

 

 

In der europäischen Patentanmeldung ist der Erfinder zu nennen. Ist der Anmelder nicht oder nicht allein der Erfinder, so hat die Erfindernennung eine Erklärung darüber zu enthalten, wie der Anmelder das Recht auf das europäische Patent erlangt hat.

 

A III 5.1

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

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