Art. 147  - Versements au titre des taxes de maintien en vigueur du brevet unitaire  Art. 147 - Payments in respect of renewal fees for unitary patents  Art. 147  - Zahlungen aufgrund der für die Aufrechterhaltung des einheitlichen Patents erhobenen Gebühren
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Artikel 147

Zahlungen aufgrund der für die Aufrechterhaltung des einheitlichen Patents erhobenen Gebühren

 

Richtlinien

 

 

 

 

 

Hat die Gruppe von Vertragsstaaten für das europäische Patent einheitliche Jahresgebühren festgesetzt, so bezieht sich der Anteil nach Artikel 39, Absatz 1 auf diese einheitlichen Gebühren; der Mindestbetrag nach Artikel 39, Absatz 1 bezieht sich auf das einheitliche Patent. Artikel 39, Absätze 3 und 4  ist entsprechend anzuwenden.

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

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Entscheidungen

 

Art. 39