Art. 146  - Couverture des dépenses pour les tâches spéciales  Art. 146 - Cover for expenditure for carrying out special tasks  Art. 146  - Deckung der Kosten für die Durchführung besonderer Aufgaben
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Artikel 146

Deckung der Kosten für die Durchführung besonderer Aufgaben

 

Richtlinien

 

 

 

 

 

Sind dem Europäischen Patentamt nach Artikel 143 zusätzliche Aufgaben übertragen worden, so trägt die Gruppe von Vertragsstaaten die der Organisation bei der Durchführung dieser Aufgaben entstehenden Kosten. Sind für die Durchführung dieser Aufgaben im Europäischen Patentamt besondere Organe gebildet worden, so trägt die Gruppe die diesen Organen zurechenbaren Kosten für das Personal, die Räumlichkeiten und die Ausstattung. Artikel 39, Absätze 3 und 4, Artikel 41 und Artikel 47  sind entsprechend anzuwenden.

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

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