Art. 8  - Privilèges et immunités  Art. 8 - Privileges and immunities  Art. 8  - Vorrechte und Immunitäten
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Artikle 8
Vorrechte und Immunitäten

 

Richtlinien

 

 

 

 

 

Die Organisation, die Mitglieder des Verwaltungsrats, die Bediensteten des Europäischen Patentamts und die sonstigen Personen, die in dem diesem Übereinkommen beigefügten Protokoll über Vorrechte und Immunitäten bezeichnet sind und an der Arbeit der Organisation teilnehmen, genießen in jedem Vertragsstaat die zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen Vorrechte und Immunitäten nach Maßgabe dieses Protokolls.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

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